Ihre Arztrechnung hat jemand geprüft. Ihren Bescheid noch niemand.
Wenn die Beihilfestelle oder Ihre Versicherung kürzt, steht dazu im Bescheid meist eine Hinweisziffer und ein halber Satz. Erstattungsfuchs legt Rechnung und Bescheid nebeneinander, Position für Position, und zeigt Ihnen, wo eine Nachfrage naheliegt — und wo die Kürzung einfach die Rechenregel der Beihilfe ist.
Meinen Bescheid prüfenSie zahlen nichts, um es herauszufinden. Ein Vorgang je Monat ist kostenlos. Sie sehen die Summen und wie viele Stellen uns aufgefallen sind, bevor Sie sich für die Einzelheiten entscheiden.
- Verarbeitung ausschließlich in der EU
- Ihre PDF-Dateien werden nicht gespeichert
- Kein Abo nötig
Für den Hinweg gibt es Werkzeuge. Für den Rückweg nicht.
Ob eine Arztrechnung den Regeln der Gebührenordnung entspricht, können Sie kostenlos nachrechnen lassen — unter anderem beim Verband der privaten Krankenversicherung. Für die Gegenrichtung gibt es das nicht: für die Frage, ob der Kostenträger richtig gerechnet hat, der die Rechnung bezahlen soll. Diese Lücke schließt sich nicht von selbst. Deshalb gibt es uns.
Sie sind beihilfeberechtigt?
Dann hängt die Hälfte der Antworten an Ihrem Bundesland: Bemessungssatz, Höchstbeträge für Heilmittel und die Frage, ob eine Kostendämpfungspauschale abgezogen wird, sind Landesrecht und weichen voneinander ab. Wir führen die Zahlen für alle sechzehn Länder.
Was bei einem Beihilfebescheid geprüft wirdRatgeber: die häufigsten Kürzungen erklärt
So sieht ein Ergebnis aus
Ein erfundener Fall — aber genau in dieser Form bekommen Sie ihn.
- Eingereicht
- 1.847,20 €
- Erstattet
- 1.312,40 €
- Differenz
- 534,80 €
Rechnerisch in Ordnung
267,40 €
Bemessungssatz 50 % — so rechnet die Beihilfe. Das ist keine Kürzung, sondern der größte Teil Ihrer Differenz.
Hier lohnt eine Nachfrage
184,20 €
Steigerungssatz von 3,5 auf 2,3 gekürzt, bei den Ziffern 5, 8 und 34. Die Begründung dafür steht auf Ihrer Rechnung — § 5 Abs. 2 GOÄ verlangt vom Kostenträger, sich damit auseinanderzusetzen.
Hier lohnt eine Nachfrage
83,20 €
Die analog berechnete Ziffer A7001 wurde ganz gestrichen. § 6 Abs. 2 GOÄ sieht die analoge Berechnung ausdrücklich vor.
Zu jedem Posten kommt die Erklärung in Alltagssprache dazu, die Vorschrift, auf die sich Kürzungen dieser Art üblicherweise stützen, und ein fertiges Schreiben, das Sie ausfüllen und selbst verschicken.
Wie das abläuft
- 1Zwei Dateien hochladen — zwei MinutenDie Rechnung Ihrer Praxis und den Bescheid Ihrer Beihilfestelle oder Versicherung dazu. Die Original-PDF-Dateien funktionieren am besten; ein gerades, gut lesbares Foto geht auch.
- 2Wir lesen beide aus und stellen sie gegenüberPosition für Position: Was stand auf der Rechnung, was hat der Kostenträger anerkannt, was ausgezahlt. Das dauert meist unter einer Minute.
- 3Sie sehen, wo sich Nachfragen lohntZu jedem Posten steht, worauf sich Kürzungen dieser Art üblicherweise stützen und an wen Sie sich wenden können — an den Kostenträger oder, auch das kommt vor, an Ihre eigene Praxis.
Neun Prüfungen, und keine davon rät
Das Sprachmodell liest Ihre beiden Dokumente aus, mehr nicht. Beurteilt wird danach in Code, der feststeht und sich nachlesen lässt: Dieselben Zahlen ergeben morgen dasselbe Ergebnis, und in jedem Report steht, gegen welche Fassung des Regelwerks geprüft wurde — zurzeit 2026.08.5.
- Der Steigerungssatz wurde auf 2,3 gekürzt, obwohl die Begründung dafür auf der Rechnung steht — § 5 Abs. 2 GOÄ.
- Eine analog berechnete Position wurde vollständig gestrichen — § 6 Abs. 2 GOÄ.
- Es wurde gekürzt, ohne dass der Bescheid dazu überhaupt einen Grund nennt.
- Der Bemessungssatz: ob der angesetzte Prozentsatz der ist, der für Ihr Bundesland gilt.
- Höchstbeträge für Heilmittel — Bund und alle sechzehn Länder, samt der Stichtage, zu denen sie sich geändert haben.
- Der Selbstbehalt, der in vielen Bescheiden nur als eine Zeile Kleingedrucktes auftaucht und sonst als ungeklärte Lücke stehen bleibt.
- Positionen Ihrer Rechnung, die im Bescheid gar nicht vorkommen.
- Ein Steigerungssatz über dem Höchstsatz ohne Hinweis auf eine Honorarvereinbarung — der einzige Fall, in dem die Rückfrage nicht zum Kostenträger geht, sondern in Ihre Praxis.
Und die andere Seite davon: Was diese Prüfungen nicht anzeigen, bleibt unentdeckt. Wo wir eine Rechnungsposition nicht sicher der richtigen Zeile im Bescheid zuordnen können, sagen wir das und bitten Sie um zwei Minuten, statt es zu überspielen.
Ihre Unterlagen bleiben nicht bei uns
Rechnungen und Bescheide enthalten Gesundheitsdaten — die empfindlichste Sorte personenbezogener Daten, die es gibt. Wir verarbeiten sie im Arbeitsspeicher und verwerfen die Dateien, sobald wir sie ausgelesen haben. Gespeichert werden nur die Zahlen, die Ihr Ergebnis trägt, und auch die nur 90 Tage. Verarbeitet wird ausschließlich in der EU. Das ist kein Entgegenkommen, sondern die Bedingung, unter der wir diese Daten überhaupt anfassen dürfen.
Was genau gespeichert wirdWas es kostet
Fester Preis, keine Beteiligung an dem, was am Ende dabei herauskommt. Wir verdienen an der Prüfung, nicht an ihrem Ausgang.
Zum Ansehen
0 €
Ein Vorgang je Monat. Sie sehen die Summen und wie viele Stellen uns aufgefallen sind.
Ohne Zahlungsdaten
Ein Vorgang
12,90 €
Das vollständige Ergebnis mit allen Erklärungen und den Schreiben zum Selbstversenden.
Einmalig, kein Abo
Ein Jahr
49 €
Alle Bescheide eines Jahres, auch die Ihres Haushalts. Läuft von selbst aus, wenn Sie nichts tun.
Ab dem vierten Vorgang die günstigere Wahl
Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Die Bezahlschranke steht hinter der Auswertung, nicht davor: Erst sehen Sie, ob bei Ihnen etwas aufgefallen ist.
Häufige Fragen
Was kostet es mich, wenn nichts auffällt?
Nichts. Die Auswertung läuft vollständig durch, bevor Sie sich entscheiden — Sie sehen die Summen und die Zahl der aufgefallenen Stellen. Erst die Einzelheiten und die Schreiben sind kostenpflichtig.
Ich bin kein Jurist. Kann ich damit etwas anfangen?
Dafür ist es gebaut. Jede Stelle steht in Alltagssprache da, dazu die Vorschrift, um die es geht, und ein vorformuliertes Schreiben, in dem Sie nur noch die eckigen Klammern ausfüllen.
Was passiert mit meinen Gesundheitsdaten?
Die hochgeladenen Dateien werden nach dem Auslesen verworfen und sind danach auch für uns nicht mehr abrufbar. Was bleibt, sind Ziffern und Beträge, für 90 Tage, in der EU. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung, und die ist absichtlich lesbar geschrieben.
Mein Bescheid ist ein Jahr alt. Zu spät?
Auswerten lässt sich auch ein älterer Bescheid. Ob eine Nachfrage bei Ihrem Kostenträger jetzt noch möglich ist, richtet sich nach den Fristen Ihres Bescheids — die stehen in seiner Rechtsbehelfsbelehrung. Wir überwachen keine Fristen und erinnern nicht daran.
Ich bin privat versichert, ohne Beihilfe.
Das geht auch. Am genauesten lesen wir zurzeit Beihilfebescheide aus: Die sind je Bundesland stark vereinheitlicht, während Abrechnungen der Versicherer in vielen verschiedenen Layouts kommen. Wo wir unsicher sind, sagen wir es Ihnen.
Verschicken Sie den Widerspruch für mich?
Nein, und das ist kein Versäumnis, sondern die Grenze dieses Werkzeugs. Sie bekommen den fertigen Text, prüfen ihn und senden ihn selbst — als Absender bleiben Sie in Ihrem eigenen Vorgang.
Was wir nicht tun
Wir sagen Ihnen nicht, wie Ihr Fall ausgeht, und wir vertreten Sie nicht. Erstattungsfuchs rechnet nach und zeigt Ihnen, wo eine Nachfrage naheliegt — schreiben und verschicken tun Sie selbst. Fristen überwachen wir nicht. Wenn es ernst wird, sind ein Fachanwalt für Medizinrecht oder der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung die richtigen Ansprechpartner.
Der Bescheid liegt ohnehin schon da
Zwei Dateien, eine Minute Wartezeit — und Sie wissen, ob sich das Nachfragen lohnt, statt es sich zu fragen.
Meinen Bescheid prüfenDer erste Vorgang im Monat kostet nichts. Anmeldung per Link, kein Passwort.